Die Nutzung von Handys oder Smartphones am Steuer eines KfZ ist verboten – das sollte sich mittlerweile herum gesprochen haben. Die Straßenverkehrsordnung wurde zu diesem Zweck extra um einen neuen Passu ergäzt. Im Artikel 23 Absatz 1a findet sich inzwischen dieser Satz: (1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er […]
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